Als Kirchen- und Spezialbanken der Genossenschaftlichen Finanzgruppe appellieren wir mit Nachdruck: Es braucht befähigende Rahmenbedingungen, die die nachhaltige Transformation in Kirche, Sozial- und Gesundheitswirtschaft ermöglichen und unterstützen. Wir begleiten unsere Kunden auf diesem Weg, können die Herausforderungen aber nicht allein tragen. Die Umsetzung neuer ESG-Vorgaben bei der Kreditvergabe darf nicht dazu führen, dass dringend notwendige Investitionen und Modernisierungen ausbleiben – mit spürbaren Folgen für Pflegeplätze, Wartezeiten, Energieeffizienz und die Qualität sozialer Versorgung. Nur mit gezielter Förderung und tragfähigen Finanzierungswegen bleibt die Versorgung auch in Zukunft sicher und nachhaltig.
Worum geht es?
Die jüngsten Änderungen am § 26 KWG im Rahmen des BRUBEG stellen Banken und deren Kunden vor neue Herausforderungen: Strengere ESG-Vorgaben machen ökologische Risiken bei der Kreditvergabe zu einem zentralen Thema. Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, wie Krankenhäuser, Pflegeheime und soziale Dienste, müssen ihre Emissionen senken und nachhaltige Kennzahlen vorweisen – häufig ohne die dafür nötigen Refinanzierungswege. Steigende Kreditkosten und eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten drohen als Folge, was die Zukunftsfähigkeit vieler Einrichtungen gefährdet.
Gemeinsames Statement – unsere konkreten Forderungen:
- Tragfähige Refinanzierungswege für ökologische Investitionen im Sozialbereich schaffen
- Sonderregelungen für systemrelevante Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft prüfen
- Nachhaltigkeitsziele im Sozialrecht verankern, um soziale und ökologische Anforderungen gleichrangig abzusichern
- Ein gezieltes Klimaprogramm für die Sozialwirtschaft etablieren, mit spezifischer Förderlinie für nachhaltige Investitionen
Unsere Haltung: Wir bekennen uns klar zur Bewahrung der Schöpfung und zur Erreichung der Klimaziele. Als langjährige Partner von Kirche, Sozial- und Gesundheitswirtschaft sehen wir aber täglich, wo Herausforderungen und Diskrepanzen entstehen. Gut gemeinte Regulierung darf nicht unbeabsichtigt zum Nachteil der Versorgung und des Gemeinwohls führen.
Weitere Infos und das vollständige Statement:
Gesundheits- und Sozialwirtschaft
306 KB