Unsere Anlageentscheidungen erfolgen auf Basis klar definierter ESG-Kriterien. ESG steht für Environment, Social, Governance – zu Deutsch: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung. Diese Kriterien kommen bei unseren Eigenanlagen, hauseigenen Fonds, unserer Vermögensverwaltung und Kundeneinlagen zur Anwendung.
Wir investieren in Unternehmen und Staaten, die unseren ESG-Anforderungen genügen und verwenden dafür konkrete Ausschlusskriterien. Unternehmen oder Staaten, die ein oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllen, schließen wir aus unseren Investitionen aus.
Ausschlusskriterien bei Unternehmen: Pax-BKC-Filter
Gilt für die Eigenanlagen und Fonds der BKC-Familie sowie Pax Substanz Fonds
E | Umwelt
Atomkraft
▪ Besitz und Betrieb Atomkraftwerke
▪ Atomkraft und -verstromung (> 5%)
▪ Produkte und Dienstleistungen für Atomkraftwerke (> 5%)
▪ Förderung von Uran
Fossile Brennstoffe
▪ Kohleförderung
▪ Kohleverstromung
▪ Kohlereserven (> 500 Mio. Tonnen)
▪ Öl- und Gasförderung (> 10%)
▪ Unkonventionelle Öl – und Gasförderung und Reserven: Fracking, Ölsand und Ölschiefer
▪ Öl- und Gasförderung in der Arktis
▪ Ölreserven (ab 1.000 mmboe) *
▪ Stromproduktion aus Öl (> 10%)
▪ Raffination von Öl und Gas (> 10%)
▪ Produktion petrochemischer Produkte (> 10%)
Verstöße gegen Umwelt- und Tierschutzstandards
▪ Massive Umwelt- und Biodiversitätszerstörung
▪ Grüne Gentechnik (> 5%)
▪ Tierversuche für Kosmetika
S | Soziales
Rüstung
▪ Konventionelle Waffen (> 5%)
▪ Handfeuerwaffenverkauf an Zivilbevölkerung (> 0%)
▪ Geächtete Waffen (Anti-Personen-Minen, Streumunition) (> 0%)
▪ ABC-Waffen, Waffensysteme oder strategische Bestandteile (> 0%)
Gefährdung der Einzelperson
▪ Glückspiel (> 5%)
▪ Tabak (> 5%)
▪ Cannabis für nicht-med. Zwecke (> 5%)
▪ Pornografie (> 5%)
▪ Embryonale Stammzellforschung
▪ Schwangerschaftsabbrüche und nidationshemmende Verhütungsmittel
G | Unternehmensführung
▪ Unlauteres Geschäftsgebaren (z. B. Geldwäsche, Bestechung und Korruption)
▪ Dauerhafte Menschenrechtsverletzungen im eigenen Betrieb oder der Zulieferkette
▪ Dauerhafte Arbeitsrechtsverletzungen der ILO-Kernarbeitsnormen im eigenen Betrieb oder der Zulieferkette
▪ Mangelnde Transformationsbereitschaft (Kategorie Stranded Assets)
*Million Barrels Of Oil Equivalent
Hinweis:
Unsere Ausschlusskriterien können Toleranzgrenzen für geringfügige Geschäftssparten bei Großunternehmen zulassen. Der Großteil der Produkte und Dienstleistungen dieser Unternehmen erfüllt unsere ESG-Anforderungen und bleibt somit investierbar, insbesondere zum Zweck der Diversifizierung (Risikostreuung) des Investmentuniversums.
Ausschlusskriterien bei Unternehmen: Pax-BKC + PAB-Filter
Gilt für Pax ESG Fonds
Der Pax-BKC + PAB-Filter umfasst zusätzlich folgende Kriterien:
E | Umwelt
- Kohleförderung (Thermalkohle > 0% und metallurgische Kohle > 1%)
- Stromerzeugung mit THG-Emissions-Intensität > 100 CO2e/kWh (50%)
S | Soziales
- Tabak (> 0%)
Ausschlusskriterien bei Staaten
E | Umwelt
▪ Keine Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens oder Nachfolgeklimaprotokoll
▪ Hohe Treibhausgasemissionen
− tCO2e pro Kopf >= 20 und
− tCO2e Anteil an weltweiten Gesamtemission >= 5
▪ Hohe Atomstromproduktion (> 50%) ohne Ausstiegsbeschluss
S | Soziales
▪ Rüstungsbudget > 6% des BIP
▪ Atomwaffenbesitz ohne vollständigen Abrüstungsplan
▪ Keine Ratifizierung der Konventionen zu biologischen und chemischen Waffen
▪ Todesstrafe (Vollstreckung in den letzten 10 Jahren)
▪ Fehlende Religionsfreiheit (Unterbindung freier Religionsausübung)
▪ Totalitäre Regime (Unterbindung demokratischer Rechte und Pressefreiheit)
▪ Menschenrechtsverletzungen (dauerhaft und systematisch)
G | Staatenführung
▪ Hoher Grad an Korruption (schwaches Management gemäß Corruption Perceptions Index Flag)
▪ Steueroasen (nicht-kooperative Staaten gemäß EU-Liste)
▪ Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Basel AML Index (0-10 score) >= 8)
Unsere Anlage- und Finanzierungsgrundsätze im Detail
Für Sie da: das Team Nachhaltigkeit
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